Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!
Als Teil eines breiten Bündnisses von mehr als 100 Organisationen fordern das JRK die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.

Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland am 5. April 1992 ist es höchste Zeit für die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz. Denn bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Das hat die Covid-19-Pandemie uns allen zuletzt deutlich gezeigt.
Die Bundesregierung hat nach jahrelangem Ringen einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorgelegt. Allerdings ist die gefundene Formulierung unzureichend, da sie keine Stärkung der Kinderrechte bedeutet.
Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Folgende Elemente sollte die Formulierung enthalten:
- Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
- Die Berücksichtigung des Kindeswohl als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
- Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
- Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
- Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
- Die Verpflichtung des Staates, für Kinderrechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.
Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – aber richtig!
Weiterführende Informationen:
Appell Kinderrechte ins Grundgesetz - aber richtig (PDF, 136 KB)
Hintergrundpapier zum Appell Kinderrechte ins Grundgesetz - aber richtig (PDF, 215 KB)