Gemeinsam achtsam sein
Empfehlungen zur Wiederaufnahme von Aktivitäten im JRK
Es ist uns bewusst, dass nicht alles sofort wie gewohnt möglich sein wird, so darf aber auch nicht alles für unmöglich erklärt werden. Die Jugendverbandsarbeit lebt von gemeinsamen Begegnungen und Aktivitäten und ist nun schrittweise wieder möglich.
Dennoch beginnt im Umgang mit der derzeitigen Situation eine neue Phase - für uns bedeutet das: Wie kann die JRK-Arbeit unter den Regeln des Infektionsschutzes gelingen?
Grundsätzlich ist es bei allen Angeboten im JRK ratsam, regelmäßig die geltenden Regeln und Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes zu überprüfen und zwingend einzuhalten. Doch bevor es losgeht, muss ein im DRK-Kreisverband abgestimmtes Infektionsschutzkonzept vorliegen (vgl. Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes nach §§ 3 und 5 ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO und Fachliche Empfehlung zur Umsetzung ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO). Alle Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen müssen nach dem Konzept handeln!
Gerade vor der ersten Gruppenstunde/Aktivität sind einige Vorkehrungen zu treffen, hier sind einige wichtige Punkte.
Es ist uns bewusst, dass vor und nach allen Aktivitäten ein Mehraufwand auf alle zukommt, dennoch: entscheidet zusammen im DRK-Kreisverband über einen Start und seid gemeinsam achtsam!